Erbrecht und
Vermögensnachfolge

Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen, insbesondere Testament und Erbverträge sowie sonstige erbrechtlicher Vertragsgestaltungen.

Beratung vor und nach dem Erbfall, vorweggenommene Erbfolge, Berücksichtigung erbschafts- und schenkungssteuerrechtlicher Besonderheiten.

Außergerichtliche Vertretung: Prüfung von Pflichtteilsrechten, Auslegung von Testamenten, Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Nachlassbeteiligten, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Nachlassabwicklungen, Übernahme von Testamentsvollstreckungen.

Gerichtliche Vertretung: insbesondere Prozessübernahmen und Erstellung von Prozessprognosen, Erbscheinverfahren, Testamentseröffnungsverfahren, Verfahren der besonderen amtlichen Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen, Einleitung von Nachlassinsolvenzverfahren sowie eine Fülle weiterer Verfahren.

Zwangsversteigerungsrecht

Zu den Zwangsversteigerungsverfahren gehören alle Formen im Immobilienvollstreckungsrecht.

Hierzu gehört neben der Forderungsversteigerung (Vollstreckungsversteigerung) auch die Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft) in Fällen erfolgloser Einigung in einer Erbengemeinschaft, bei Eheleuten nach einer Ehescheidung, einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder anderen ähnlichen Formen.

Unsere Beratung und Vertretung versteht sich als wirtschaftsorientierte und zielgerichtete Begleitung in allen Verfahrensarten. Sie umfasst nicht nur das nüchterne Anfertigen und Absenden von Anträgen, sondern die Entwicklung von individuellen Strategien, auf die es besonders ankommt. Hierin liegt unsere besondere und zum Erfolg führende Stärke.

  • Der Interessent/Investor für eine Immobilie wird auf Wunsch im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit den Besonderheiten des Zwangsversteigerungsverfahrens vertraut gemacht. Dieses erfolgt auch unter Berücksichtigung baurechtlicher oder steuerlicher Aspekte, die von eminenter Bedeutung sein können. Der Interessent wird auf Wunsch zum Versteigerungstermin begleitet und im Falle einer Verhinderung auch über eine Bietungsvollmacht vertreten.

    Der Gläubiger wird über die optimalen Ansätze und Durchsetzungsmöglichkeiten zur Realisierung seiner persönlichen oder dinglichen Ansprüche beraten. Hier werden auch alle weiteren Formen der Immobiliarvollstreckung, wie die Sicherung einer Forderung durch Sicherungshypothek oder das Betreiben einer Zwangsverwaltung – eine besondere Art der Zwangsvollstreckung in Grundvermögen – erörtert.

    Der Schuldner wird über Sanierungsmöglichkeiten, Schutzfunktionen in allen Verfahrensstadien beraten und begleitet. Hierbei ist die Einhaltung vom verfassungsmäßig abgesicherten Rechten von größter Bedeutung. Ebenso die Beachtung der Individualrechte, die häufig auch untergehen können.

    Antragsteller und Antragsgegner im Teilungsversteigerungsverfahren wird in jeder Phase des Verfahrens an die beratende Hand genommen und mit einer Vielzahl von strategisch wichtigen Maßnahmen durch das Verfahren begleitet, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.

Handels- und ­
Gesellschaftsrecht

Gesellschafterstreitigkeiten, Abberufung und Bestellung von Organen und Aufsichtsratsmitglieder, Restrukturierung, Verschmelzung von Gesellschaften, Fassung von Gesellschaftsverträgen, Einstweiliger Rechtschutz im Gesellschaftsrecht, Geltendmachung und Abwehr von Haftungsansprüche gegen Organe und Aufsichtsratsmitglieder innerhalb und außerhalb von Insolvenzverfahren

Insolvenzrecht

Vertretung von Gläubigern und Schuldnern in sogenannten Regelinsolvenzverfahren, insbesondere Begleitung bei der Insolvenzantragstellung; Prozessvertretungen für und gegen Insolvenzverwalter; Geschäftsführer- und Gesellschafterberatung im Insolvenzverfahren, Insolvenzpläne

Arbeitsrecht

Kündigungsschutzrecht, Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren, Urlaubsrecht, Eingruppierungsstreitigkeiten, Betriebsübergangsrecht, Kurzarbeit, Gestaltung von Arbeitsverträgen

Mietrecht

Auf dem Gebiet des Mietrechts vertreten wir Beteiligte auf dem Gebiet des Wohnraum- und Gewerbemietrechts gerichtlich und außergerichtlich.

Medienrecht

Durchsetzung von Unterlassungsansprüche aus Persönlichkeitsrechten gegen On- und Offlinemedien und in sozialen Medien, Abwehr von Abmahnungen und Vertretung im Einstweiligen Rechtschutz